Auzug aus der Stellungnahme zur Anhörung am Landtag NRW 18.06.2018

Ramak Molavi – iRights Law

Die Regulierung von Innovationen und digitaler Transformation braucht neue Ansätze.
Eines der Gesetze mit dem größten Bezug zur Digitalisierung ist die DSGVO. Neun Jahre sind vergangen, seit den ersten Debatten über ein harmonisiertes Datenschutzrecht für Europa bis zum Tag der Wirkungsentfaltung des neuen Rechts. Eine fast zehn Jahre alte Realität ist Gegenstand dieser Normen.

Es gab damals keine Blockchain Technologie, Whatsapp und andere Messenger hatten noch nicht die Kommunikation über SMS ersetzt, die Implementierung algorithmischer Entscheidungen war nicht derart gereift. Die Marktkonzentration auf wenige Tech Firmen hatte noch keinen weiteren Höhepunkt erreicht.

Dennoch zeigt die Einführung des DSGVO die Relevanz von Regulierung. Im Silicon Valley gibt es einen regelrechten Kulturschock seitdem klar ist, dass es Ernst wird mit dem Datenschutz in Europa. Die Abkehr von der Laissez Faire Mentalität und der unkritisch-bewundernden Haltung gegenüber “disruptiver” Innovationen aus dem Valley, die im Kern auf die massenhafte Datenerhebung und deren Mehrfachauswertung beruhen, wurden ungläubig beobachtet.

Ein Sandkorn im Getriebe der steten – auf die bloße Machbarkeit geeichten – technologischen Entwicklung.

Die Bürger wiederum sind verunsichert aufgrund des Flutes an echten und instrumentalisierten Einwilligungs- E-Mails und befassen sich nun bewusster mit dem Thema. Es gibt erste Beschwerden gegen Netzwerke, die Schritt für Schritt für mehr Klarheit sorgen werden.

Es bleiben immer noch viele Fragen unbeantwortet:

Ist der Bürger nun wirklich geschützt vor dem massenweisen Abgreifen und Nutzung ihrer Daten, vor den Folgen der Nutzung dieser Daten durch Algorithmen, vor den Konsequenzen?

Welche Antwort gibt die DSGVO auf Big Data, ohne die es keine neue Geschwindigkeit in der Entwicklung “Künstlicher Intelligenz” gäbe?

Ist das Institut der Einwilligung noch zeitgemäß, wenn das Vorhandensein der dafür erforderlichen Informiertheit und echter Wahlmöglichkeit widerlegt ist?

Wie verhält es sich, mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, wenn durch umfassende Sensorik- und Kamera-Erfassung – auch im öffentlichen Raum – der Bürger einer schrittweise Vollüberwachung durch Staat oder Unternehmen ausgesetzt ist?

Wie ist es um die Datensicherheit bestellt, wenn die europäische Kommission zur Stärkung des “freien Datenflusses” ansetzt?

Normgenese braucht Zeit. Der Fortlauf der Digitalisierung lässt keine zu. Es handelt sich dabei um ein Dilemma, das wesentlich mehr Aufmerksamkeit verdient, um Auswege hieraus zu evaluieren.

Um nicht bloß reaktiv und nur die Spitzen der Fehlentwicklung von Digitalisierung zu ergreifen, sondern das gesamte Potenzial eines Rechtssystems auszuschöpfen, um die digitale Transformation positiv gestaltend zu begleiten, braucht es einen multistrategischen Ansatz:

Bürgerzentrisch, iterativ und auf mehreren Ebenen: national, europäisch, international.

Ergebnisse der neuen Studie “Technik Radar 2018” der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften im Rahmen von Innovationsforschung und zur Früherkennung von Fehlentwicklungen in der Technologie manifestieren die Bedeutung des Themas Sicherheit und Datenschutz beim positiven Umgang der deutschen Bevölkerung mit der Technologie.

Insgesamt zeigen die empirischen Erhebungen die Ambivalenz in der Nutzung von Digitalisierung: dem Nutzungswillen steht die Erwartungshaltung gegenüber Datenschutz und Sicherheit. Auch wird die Abhängigkeit von Systemen und deren Hersteller als negativ empfunden und als Grund für das Abstandhalten von der Nutzung angegeben.

Skepsis besteht auch hinsichtlich der Nützlichkeit von Digitalisierung. Nur ein Viertel (24,6%) ist der Ansicht, dass Technik mehr Probleme löst, als sie schafft. Nur dort wo die Digitalisierung als Problemlöser und als tatsächliche Verbesserung empfunden wird, wird sie angenommen.
Insofern befremdet der Satz „Was digitalisiert werden kann, muss digitalisiert werden„. Eine solch dogmatische Handlungsmaxime, losgelöst von der Frage der Nützlichkeit lässt sich schwer einordnen. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sie kann nur der Weg, nicht das Ziel sein.


Die zurecht ambivalente Haltung der Bürger birgt das Potential den Erfolg einer positiven und nachhaltigen Digitalisierung zu hemmen. Mit den dargelegten Maßnahmen und einer strategischen Vorgehensweise kann die Herausforderung gelingen, eine bürgerzentrische, nachhaltige und somit von breiter Akzeptanz getragene digitale Transformation gelingen zu lassen.