Der Einsatz künstlicher Intelligenz in Rechtsberufen braucht einen klaren ethischen Rahmen.
Die CEPEJ (Council of Europe European Commission for the Efficiency of Justice) hat eine Europäische Ethik-Charta über den Einsatz künstlicher Intelligenz in Justizsystemen verabschiedet, um deren Anwendung zu lenken; das erste europäische Instrument zu diesem Thema überhaupt. Seine Prinzipien spiegeln sowohl grundlegende Werte als auch wesentliche methodologische Vorsorgemaßnahmen wider, die bei der Erstellung und Entwicklung der Algorithmen zu treffen sind.
Gemeinsam mit Jörn Erbguth stelle ich in unserem Aufsatz die Prinzipien der Ethik-Charta vor und ordne diese kritisch ein.
Am Beispiel des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung (Bias) wird aufgezeigt, wie herausfordernd die faktische Umsetzung sein kann und mögliche Ansätze vorgestellt, wie einer verzerrenden Generalisierung entgegengesteuert werden kann.

Molavi, R. – Erbguth, J (2019): „Einsatz maschinellen Lernens in der Justiz – ethische und technische Aspekte.“ (paywall) ITRB 7/2019 S.160 ff Berlin, Juli 2019

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